Gesetzliche Informationen
Hinweis zum Batteriegesetz
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Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus möchten wir Sie gemäß Batteriegesetz auf Folgendes hinweisen:
Als Endverbraucher können Sie Batterien und Akkus in unserer Verkaufsstelle unentgeltlich
zurückgeben oder an unsere Versandadresse zurücksenden. Sie können die Akkus und Batterien
auch in einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort (überall dort, wo Batterien
verkauft werden) zurückgeben.
Zudem sind Sie gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus zurückzugeben.
Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, die die gesetzlichen Grenzwerte nach § 17 Abs. 3 BattG überschreiten, sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne sowie dem chemischen Symbol des jeweiligen Schadstoffes (z.B. "Cd" für Cadmium, "Pb" für Blei, "Hg" für Quecksilber) gekennzeichnet.
Eine entsprechende Kennzeichnung muss vom Hersteller vorgenommen werden, wenn folgende
Grenzwerte überschritten werden:
Hg = Quecksilber > 0,0005 Masseprozent
Cd = Cadmium > 0,002 Masseprozent
Pb = Blei > 0,004 Masseprozent